Informationen zum Auslandsaufenthalt in der EF

Der Besuch einer Schule im Ausland über mehrere Monate ist an unserer Schule ausschließlich in der Einführungsphase (EF) vorgesehen.

Vorgehen zur Antragstellung

Die Beantragung erfolgt über das Sekretariat und umfasst folgende Schritte:

  1. Ein Anschreiben mit Antrag auf Beurlaubung, adressiert an die Schulleitung.
  2. Das entsprechende Antragsformular ausfüllen.
  3. Eine Kopie der letzten Zeugnisse einreichen.

Wichtig: Die Genehmigung erfolgt unter Vorbehalt. Voraussetzung ist die Versetzung in die EF.

Rückkehr und Schulpflicht

Bei der Rückkehr besteht wieder volle Schulpflicht in Deutschland. Die Wiedereingliederung erfolgt je nach Aufenthaltsdauer:

  • Halbjahresaufenthalt: Nahtlose Fortsetzung in der EF.
  • Tertialaufenthalt: Rückkehr spätestens 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien. Die in diesen 6 Wochen erbrachten Leistungen sind Grundlage für die Versetzungsentscheidung. In einigen Fächern (z. B. Naturwissenschaften) wird nur eine Klausur geschrieben, die ggf. nachgeholt werden muss.
  • Schuljahresaufenthalt: Abhängig von der Zeugnisgrundlage der 10/II entweder Vorversetzung (siehe Merkblatt) oder Wiederholung der EF.

In allen Fällen gilt: Unterrichtsinhalte müssen selbstständig nachgearbeitet werden.

Fächerbelegung im Ausland

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben zur Fächerwahl im Ausland. Eine sinnvolle Auswahl mit Blick auf die weitere Schullaufbahn wird jedoch empfohlen.

Weitere Informationen

Weitere Details können dem Merkblatt für Auslandsaufenthalte des Schulministeriums entnommen werden. Im untenstehenden Downloadbereich finden Sie den Flyer zur Informationsveranstaltung über Auslandsaufenthalte nach den Sommerferien an unserer Schule.